Mutterschutz: Die wichtigsten Infos für deine Babypause

Schwangere vor Babybett im Kinderzimmer

Mutterschutz: Die wichtigsten infos für deine Babypause

Du möchtest deine Schwangerschaft genießen und dir steht der Sinn gerade so gar nicht nach organisatorischem Kram und komplizierten Recherchen? Das können wir nachfühlen.

Daher haben wir für dich in diesem Artikel alles zusammengefasst, was du über deine Pflichten und Rechte, die sich durch deinen Mutterschutz ergeben, wissen musst. Außerdem erfährst du alles über die Dauer des Mutterschutzes, Beschäftigungsverbote und den Übergang zur Elternzeit.

Kurz und schmerzlos, damit du dich bald wieder der Sonnenseite des Lebens widmen kannst – deinem Baby.

INHALT

WAS IST DER MUTTERSCHUTZ?

Du spürst es gerade selbst: Schwanger zu sein ist anstrengend für deinen Körper. Das Mutterschutzgesetz regelt daher, welcher Arbeitsumfang für dich als werdende Mama angemessen ist. Denn dein Job darf deine Gesundheit und die deines Kindes nicht gefährden. Daher stehen dir einige Vergünstigungen zu.

Der Mutterschutz und seine Dauer sind für dich wichtig, damit du organisieren kannst, ab wann du nicht mehr zur Arbeit musst und auch die Zeit nach der Geburt planen kannst.

 

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Du möchtest deinen Urlaubsanspruch für die Zeit deines Mutterschutzes berechnen? 

Hier findest du einen Rechner für deinen Urlaub während des Mutterschutzes.

WANN BEGINNT UND WANN ENDET DER MUTTERSCHUTZ?

Der Beginn deiner Mutterschutzfrist ist sechs Wochen vor deinem Entbindungstermin (ET) und endet acht Wochen nach der Geburt. Wenn dein Baby ein Frühchen ist, eine Behinderung hat oder du mehrere Babys erwartest, endet die Mutterschutzfrist zwölf Wochen nach der Entbindung.

 

Arbeiten während des Mutterschutzes

Für die Zeit nach der Entbindung gilt für dich das absolute Beschäftigungsverbot. Wenn du während der 6-Wochen-Frist vor der Geburt arbeiten möchtest, ist das möglich. Wichtig ist, dass es deine eigene Entscheidung ist und dein Arbeitgeber dies nicht von dir gefordert hat. Diese Entscheidung kannst du natürlich jederzeit widerrufen.

 

WANN MUSS ICH ES MEINEM CHEF ODER MEINER CHEFIN SAGEN?

Hierfür gibt es keine allgemeingültige Regel. Allerdings ist es fair, deine*n Arbeitgeber*in frühestmöglich über deine Schwangerschaft zu informieren. So kann auch er oder sie entsprechend früh planen und ihr habt genug Zeit für eine saubere Übergabe und über deine Rückkehrpläne zu sprechen.

Die meisten Mamas warten mit der frohen Nachricht bis zum Ende des ersten Trimesters. Denn ab diesem Zeitpunkt sinkt das Risiko für eine Fehlgeburt deutlich.

Hier findest du alle Schwangerschaftswochen im Überblick

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Attest zur Schwangerschaft

Dein Arbeitgeber kann eine schriftliche Bescheinigung über deine Schwangerschaft verlangen, muss aber Kosten für dieses Attest übernehmen.

 

VERBOTENE ARBEITEN WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT

Tabu ist, was die Gesundheit deines Babys gefährden könnte. 

Hierzu zählen natürlich Nachtschichten, Fließbandarbeit oder auch die Arbeit mit gefährlichen Stoffen. Ebenfalls verboten ist ein Arbeitsplatz, der dich mit Kälte, Hitze, Nässe, Lärm oder Erschütterungen in Verbindung bringt. Auch häufiges Beugen, Strecken oder schweres Tragen (5 Kilo oder mehr) und Tätigkeiten, bei denen du mehr als vier Stunden stehen musst, sind nicht erlaubt. Welche Arbeiten verboten sind und welche nicht, sind im Mutterschutzgesetz eindeutig geregelt.

 

Anspruch auf Pausen

Einen Anspruch auf Extrapausen hast du von Gesetzes wegen nicht. Wir empfehlen dir aber, bei Erschöpfung das Gespräch mit deinem bzw. deiner Vorgesetzten zu suchen. Ihr findet sicher eine Lösung. 

Für Besuche bei deinem Arzt bzw. deiner Ärztin muss dich dein*e Chef*in aber freistellen, ohne dass diese Zeit wieder nachgearbeitet werden muss.


BESONDERER KÜNDIGUNGSSCHUTZ WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT

Während der Schwangerschaft darf dir nicht gekündigt werden, dieser besondere Kündigungsschutz gilt für deine gesamte Schwangerschaft und auch noch bis zu vier Monate nach der Geburt.

Wichtig ist, dass dein*e Arbeitgeber*in zum Kündigungszeitpunkt von deiner Schwangerschaft weiß bzw. gewusst hat. Du hast aber auch die Möglichkeit, deine*n Arbeitgeber*in innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung über deine Schwangerschaft zu informieren.

Wenn er oder sie dir trotz der oben genannten Punkte während deiner Schwangerschaft kündigt, kannst du innerhalb von drei Wochen Klage beim Amtsgericht einreichen.

 

Im Falle einer Klage

Wichtig für dich ist, dass du alle Prozesskosten selbst tragen musst. Dies gilt auch, wenn du den Prozess gegen deine*n Arbeitgeber*in gewinnst.

 

DEINE RECHTE WÄHREND DER AUSBILDUNG

Wenn du gerade in der Ausbildung bist und schwanger wirst, hast du fast die gleichen Rechte, als wärst du ausgelernt und angestellt. 

Solltest du während deiner Schwangerschaft länger ausfallen und es ist abzusehen, dass du an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen wirst, kannst du einen Antrag auf Verlängerung deiner Ausbildung stellen.

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DEINE RECHTE ALS SELBSTSTÄNDIGE (WERDENDE) MAMA

Gerade für werdende Mütter in der Selbstständigkeit ist es ohne ein finanzielles Polster oft existenzgefährdend, lange Zeit nicht zu arbeiten. Da liegt es nahe, dass die meisten Mamas auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen weiterarbeiten. Denn dieser Zeitraum des Mutterschutzes gilt nur für Angestellte – nicht aber für selbstständige (werdende) Mütter.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, hast du hoffentlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Ist dies der Fall, bekommst du für die zwei Wochen der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld. Die Höhe entspricht der Höhe des Krankengeldes. 

Wenn du privat versichert bist, wird oft nur eine Entbindungspauschale bezahlt.

BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE

ÄRZTLICHES BESCHÄFTIGUNGSVERBOT

Dein Arzt bzw. deine Ärztin stellt dir dieses Attest aus, wenn deine Arbeit deine Gesundheit oder die deines Babys gefährdet. Die Mediziner*innen prüfen hier, ob du während der Schwangerschaft oder in den ersten Monaten nach der Geburt arbeiten kannst.

Wichtig ist, dass in deinem ärztlichen Attest Angaben enthalten sind, ob du eventuell leichtere Tätigkeiten übernehmen oder vielleicht sogar mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten kannst. Wenn nicht, spricht man von einem absoluten Beschäftigungsverbot.

Für deine*n Arbeitgeber*in ist das Beschäftigungsverbot bindend.

Schwangere Frau trinkt eine Tasse Tee

WEITERE BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE

Es gibt auch Beschäftigungsverbote, die von deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin ausgehen. Diese nennt man betriebliche Beschäftigungsverbote. Außerdem kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein behördliches Beschäftigungsverbot aussprechen. 

Diese Beschäftigungsverbote sind unabhängig von deinem Gesundheitszustand.

WAS PASSIERT NACH DEM MUTTERSCHUTZ?

Nach Ablauf der Mutterschutzfrist hast du die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Für dich und deine*n Partner*in ist diese jeweils höchstens 3 Jahre lang und endet grundsätzlich mit dem dritten Geburtstag deines kleinen Wunders. Wenn dein*e Arbeitgeber*in einverstanden ist, kannst du bis bis zu ein Jahr deiner Elternzeit auch später noch nehmen. Diese Regelung gilt bis zum 8. Lebensjahr deines Kindes. Auch in dieser Zeit hast du Anspruch auf Elterngeld.

 

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema Mutterschutz findest du auch beim Bundesministerium für Familie.

 

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