Was bedeutet es, Eltern eines SGA-Kindes zu sein?

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WAS BEDEUTET ES, ELTERN EINES SGA-KINDES ZU SEIN?

– Gastbeitrag von Momunity-Userin Vanessa –

Unser Sohn wird wohl nie ein Riese werden. Das haben wir, seine Eltern, ihm nicht in die Wiege gelegt. So verwunderte es meine Frauenärztin anfangs nicht, dass unser Sohn schon zu Beginn der Schwangerschaft knapp unterhalb der Normkurve lag. Im August 2020 bei 15+2 entwickelte ich, seine Mutter, die mit 1,50 Meter und 48 Kilogramm ohnehin klein und eher zierlich ist, die übermäßige Form der Schwangerschaftsübelkeit (Hyperemesis gravidarum), so dass ich kaum an Gewicht zunahm und gar im Gegenteil gegen Ketonismus (Fettverbrennung) ankämpfen musste. Beim standardmäßigen Vorsorgeultraschall am 01.12.2020 bei 30+3 galt die Entwicklung dann nach Ansicht meiner Gynäkologin nicht mehr als zeitgerecht und bedurfte ab sofort regelmäßiger Kontrollen. War unser Kind einfach nur klein oder doch unterversorgt?

Direkt nach meinem 35. Geburtstag Mitte Dezember 2020 wurde ich plötzlich über Nacht krank, obwohl wir uns wegen Corona sehr abgeschirmt hatten. Bei 32+3 löste ein fieser Magen-Darm-Infekt, woher auch immer er her kam und nur mich befiel, vorzeitige Wehen aus. Zu dem Zeitpunkt wäre unser Sohn eine Frühgeburt nach Zeit gewesen. Aber dank Wehenhemmern konnte die Schwangerschaft noch aufrecht erhalten werden. Die Lungenreifung wurde trotzdem vorsorglich vorgenommen. Für meine Frauenärztin war der dann über Wochen verkürzte Gebärmutterhals ein Phänomen. Sie kontrollierte Mutter und Kind fortan noch engmaschiger.  Am Freitag, 22.01.2021 schätzte Sie unser Kind per Bauchultraschall auf 2509 Gramm. Dies sollte der letzte Ultraschall in ihrer Praxis gewesen sein. Wir verabschiedeten uns noch mit den Worten: Ein schönes Wochenende und bis Dienstag.

Aber am Samstag, 23.01.2021 bekam ich bereits schmerzhafte Wehen, die ich für Senkwehen hielt und mir nichts weiter dabei dachte. In der Nacht zu Sonntag wurde unserem Sohn dann sein Einzimmerappartement zu eng, so dass er die Fruchtblase selbstständig öffnete. Bei seiner Geburt per Notkaiserschnitt am Sonntag, 24.01.2021 um 17.23 Uhr wog Anton dann 2490 Gramm bei 46 Zentimetern und einem Kopfumfang von 34 Zentimetern.

Meine Frauenärztin hatte sein Gewicht also sehr genau geschätzt. Ihrerseits wurde ich bereits während der Schwangerschaft darauf hin gewiesen, dass unser Kind etwa drei Wochen hinter gleichaltrigen Kindern zurück sei. Da er bei 38+1 zur Welt kam, sprich zwei Wochen vor seinem errechneten Termin am 06.02.2021, gingen wir nun davon aus, dass unser Sohn fünf Wochen zurück war und kommunizierten dies auch so gegenüber unseren Eltern und Freunden. Eine Frühgeburt nach Zeit war er ja nun offiziell nicht mehr. Wir machten uns diesbezüglich auch keine weiteren Gedanken, sondern erholten uns erst einmal von den Geburtsstrapazen. 

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Wir wurden in der Geburtsklinik nicht darüber informiert, dass unser Kind eine Frühgeburt ist.

Obwohl die Geburtsklinik ein Perinatalzentrum (Level 1) und somit spezialisiert auf Mehrlings-/Risikoschwangerschaften und Frühgeburten ist, wurden wir nicht darüber informiert, dass unser Kind doch eine Frühgeburt ist. Rechtlich gesehen eine Frühgeburt nach Gewicht. Also dachten wir, unser Anton ist einfach nur kleiner und zierlicher als die meisten anderen Neugeborenen auf Grund meiner Schwangerschaftsprobleme und unserer eigenen Veranlagung zur Welt gekommen.

Mehrere Wochen nach der Geburt, als schon alle Anträge (Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld) gestellt und bewilligt waren, fand ich Zeit, um weitere Ratgeber zu lesen. In keinem Schwangerschaftsratgeber war ich vor der Geburt auf das Thema Frühgeburt nach Gewicht gestoßen. In dem Buch „Babys erstes Jahr – Monat für Monat das Beste für Ihr Kind“ von den Autoren Vivian Weigert und Dr. Franz Paky, erschienen im GU Verlag, las ich  dann aber plötzlich Folgendes:

Gesetzliche Regelungen / Mutterschutz

„Ist das Baby zu früh zur Welt gekommen oder wiegt bei der Geburt weniger als 2500 g, oder hat eine Frau mehr als ein Baby zur Welt gebracht, endet die Mutterschutzfrist erst zwölf Wochen nach der Entbindung. Wenn ein Baby früher als errechnet zur Welt kam, können die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden, danach noch freigenommen werden. Die Mutterschutzrichtlinien sind in einer Broschüre des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zusammengefasst, die bestellt werden kann.“

Bestellung oder Download hier möglich.

Da es sich um die 3. Auflage des Buches aus dem Jahr 2013 handelte, konnte die Regelung also nicht neu sein.

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Mit seinen Geburtsdaten war unser Kind eine der ältesten und schwersten Frühgeburten, die möglich sind.

Was bedeuteten diese Sätze aber nun für uns? Meine Augen blieben wie hypnotisiert an der Zahl 2500 kleben. Mit 2490 Gramm lag unser Sohn zwar nur denkbar knapp unter dieser Grenze, aber er lag faktisch darunter. Ich googelte also nach Frühgeburt, um den Ratgeber zu verifizieren. Tatsächlich stieß ich dann häufiger auf diese Zahl. Man geht einfach davon aus, dass die meisten Kinder nach der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche mehr als 2500 Gramm wiegen. Unser Kind allerdings nicht – mit seinen Geburtsdaten wohl eins der ältesten und schwersten Frühgeburten, die möglich sind.

DIE BEZUGSDAUER VON MUTTERSCHAFTSGELD

Aber was hieß das nun für uns konkret? Ich las vom verlängerten Mutterschutz und somit einem verlängertem Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern man denn wie ich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht. Ich rief also Ende April 2021, ein Vierteljahr nach Antons Geburt, mit dem zufällig neu gewonnenen Wissen bei meiner gesetzlichen Krankenkasse an.  Man sagte mir, dass man die Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes auf 14 Wochen beschränkt hätte, also in meinem Fall vier Wochen vor der Geburt und zehn Wochen nach der Geburt. Sollte unser Sohn aber tatsächlich eine Frühgeburt sein, so hätte ich selbstverständlich Anrecht auf zwölf Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt. Ob unser Sohn allerdings eine Frühgeburt sei, könnten sie nicht prüfen, da das Geburtsgewicht unter Datenschutz fiele und ich sollte diesbezüglich Kontakt mit der Geburtsklinik aufnehmen, da diese eine entsprechende Bescheinigung hätte ausstellen müssen.

So rief ich also direkt bei der Geburtsklinik an. Dort sagte man mir, sie müssten meine Unterlagen prüfen. Sollten meine Angaben stimmen, so würde man mir die Bescheinigung ausstellen und zusenden. Wenige Tage später hatte ich dann tatsächlich die „Bescheinigung einer Frühgeburt – erforderlich für die Gewährung des verlängerten Mutterschaftsgeldes (Diese Bescheinigung erübrigt sich bei Mehrlingsgeburten)“ – kommentarlos im Briefkasten. Seitens der Klinik hielt man aber weder eine Entschuldigung für ihr Versäumnis noch eine Anmerkung zur Bedeutung dieses unscheinbaren, rosafarbenen Vordruckes für nötig.

Diese Bescheinigung leitete ich dann direkt an meine Krankenkasse weiter, so dass mir rückwirkend seitens meiner Krankenkasse und meines Arbeitgebers das verlängerte Mutterschaftsgeld nachgezahlt werden konnte.

SONDERREGELUNGEN BEIM ELTERNGELD

Die Elterngeldstelle musste ich nun auch informieren. Die Berechnungsgrundlage, sprich die Bezugsdauer, hatte sich ja geändert. Hier musste ich leider bereits ausgezahltes Elterngeld an den Staat zurück überweisen. Aber auch an dieser Stelle fühlen wir uns schlecht informiert, obwohl wir im Sommer 2020 frühzeitig eine Telefonberatung zu Elterngeldfragen bei unserer örtlichen Pro Familia Beratungsstelle in Anspruch genommen hatten.

Man sagte uns, dass es nur zehn Monate Elterngeld bzw. 20 Monate ElterngeldPlus geben könne, da die acht Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt angerechnet werden würden. Es wäre also in Summe eine Bezugsdauer von maximal 22 Monaten, und nicht wie oft über die Medien berichtet, von zwei Jahren möglich. Man wies uns aber nicht darauf hin, dass dies nur für zum Entbindungstermin geborene Kinder gilt. Und wir hinterfragten dies nicht weiter.

Welche werdenden Eltern denken denn bereits im Vorfeld an eine Frühgeburt und damit zusammenhängende, mögliche Sonderregelungen? Von dem Ideal des Stichtagsbabys geht aber auch der Ratgeber „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit – Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 21. Auflage aus Oktober 2018 aus.

Bestellung oder Download hier möglich
(Ausgabe für Geburten bis 31.08.2021)

Am Telefon darauf angesprochen verwies mich kürzlich die Dame von der Ministeriumshotline auf die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“, die mir nun seit Juni 2021 vorliegt. Sie kennt tatsächlich im Inhaltsverzeichnis den Suchbegriff Frühgeburt. Für mich bedeuten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, das ich erst ab dem 4. Lebensmonat, sprich ab dem 24.04.2021, Anrecht auf Elterngeld habe und die Bezugsdauer von ElterngeldPlus bereits nach dem 20. Lebensmonat am 23.09.2022 endet.

Die in der Öffentlichkeit viel erwähnten zwei Jahre Bezugsdauer – hier bis 23.01.2023 – stimmen also nicht, da auf das Elterngeld Mutterschaftsgeld inkl. Arbeitgeberzuschuss anzurechnen sind. Monate mit diesen Leistungen sind zudem grundsätzlich Elterngeldbasismonate. Das heißt, diese Monate können also auch nicht als Elterngeld Plus die Bezugsdauer verlängern.

Natürlich ist das Elterngeld niedriger als Mutterschaftsgeld, aber dennoch ist mein Vorteil gering durch die verringerte Bezugsdauer des Elterngeldes. Eltern von Kindern, die nach dem Entbindungstermin geboren werden, haben die längst mögliche Bezugsdauer von Elterngeld. Zum Glück hat die Politik immerhin schon Änderungen für Neugeborene ab dem 01.09.2021 beschlossen, sofern sie vor dem Mutterschutz, sprich über sechs Wochen vor dem errechneten Termin, geboren werden. Ein Anfang. 

Bestellung oder Download hier möglich
(Ausgabe für Geburten ab 01.09.2021)

Niemand wies uns auf die rechtlichen Folgen hin.

Das waren also die rechtlichen Folgen, auf die uns kein Arzt, keine Kinderkrankenschwester, keine Hebamme hingewiesen hatte. Selbst im Nachgang nicht. Ich fragte die noch recht junge Nachsorgehebamme nach der Bedeutung der Bescheinigung Frühgeburt wegen Gewicht. Sie wusste nicht mal etwas von den verlängerten Mutterschutzregelungen, obwohl es hier um bares Geld ging, schließlich ist Elterngeld niedriger als Mutterschaftsgeld. Es scheint also in der Ausbildung der Hebammen kein großes Thema zu sein. Hoffentlich gehört es bald zu den Studieninhalten des noch jungen Studienfaches.

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DER BEGRIFF 'SGA-KIND'

Meine Krankenkasse verwies mich an die eigene Ärztehotline. Dort erfuhr ich Folgendes:
Medizinisch ist unser Kind keine Frühgeburt. Hier sprach man von einem sogenannten SGA-Kind. Schon wieder einer neuer, uns unbekannter Begriff. Also schauten wir uns noch einmal den vorläufigen ärztlichen Entlassungsbrief der Geburtsklinik an unseren Kinderarzt näher an:

Diagnose: VSGA (very small for gestational age) Neugeborenes der 38+1 . SSW // GG 2490g (3 P.)

Diese Diagnose war uns ebenfalls bis dahin nicht näher erläutert worden. Weder in der Geburtsklinik, noch bei der folgenden U3 in der Kinderarztpraxis. Inzwischen haben wir die komplette Patientenakte unseres Sohnes von der Kinderklinik angefordert. Im endgültigen Arztbrief steht bei den selben Daten SGA (small for gestational age).

Wann gilt ein Kind als VSGA-Kind, wann als SGA-Kind? Was bedeutete dies nun wiederum? Kleiner als für sein Alter zu erwarten wäre. Aber was erwartet man von einem Baby? Fragen über Fragen.

Nach erneuter Internetrecherche verstand ich nun die Nachfragen der Ärztin der Hotline meiner Krankenkasse. Die Mütter von SGA-Kindern haben des Öfteren in der Schwangerschaft geraucht, Alkohol konsumiert, Medikamente zu sich genommen oder unter einer Plazentainsuffizienz gelitten. Nichts war bei uns der Fall. Ich las davon, dass das Wichtigste die stetige Gewichtszunahme des Kindes wäre. Unser Kind spuckte allerdings gerade in seinen ersten Lebenswochen viel Milch. Wir hörten immer wieder den Spruch „Kinder die speien, die gedeihen“. Selbst unser Kinderarzt sah bei dem ersten Impftermin keine Veranlassung unser Kind ausserhalb der U-Termine zu wiegen und zu messen. Hauptsache er würde wachsen, überprüfte dies aber nicht.

Ich habe mich mit anderen Müttern zum Austausch vernetzt.

Zwischenzeitlich habe ich mich über Foren wie die App „Momunity“ mit anderen Müttern vernetzt und ausgetauscht. Mütter, die eine Frühgeburt nach Zeit haben und dementsprechend die rosafarbene Bescheinigung selbst in den Händen hielten, wundern sich über die Versäumnisse der Geburtsklinik. Mütter, deren Kinder ebenfalls mit unter 2500 Gramm, aber nach der 37. SSW zur Welt kamen, berichten hingegen häufig von fehlenden Bescheinigungen:

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Wie ich hätte länger Mutterschaftsgeld bekommen können. Das wusste ich nicht. Kann ich das rückwirkend noch bekommen. Ich habe es rückwirkend bekommen, weil ich es zufällig im Internet gelesen habe. 

Unser Fall scheint also leider kein Einzelfall zu sein. Leider.

Warum fällt das Geburtsgewicht unter Datenschutz? Hier könnte die Krankenkasse als Kontrollinstanz eingreifen und bei Klinik und Eltern nachfragen. Datenschutz in allen Ehren, aber was kann man mit dem Geburtsgewicht groß Preis geben? Über die Geburt und das Datum wird ohnehin informiert.

WAS BEDEUTET DIE DIAGNOSE SGA IM ALLTAG?

Was bedeutet das Wissen der rechtlichen Frühgeburt und dem medizinisch gesehenen SGA-Kind nun für unseren Alltag? Wenn ich mich mit anderen Müttern und ihren Kindern treffe, wird Anton zumindest vorläufig im Vergleich immer recht klein und zierlich sein. Mit fünf Monaten bei der U5 maß er 58 Zentimeter und 5800 Gramm. Werte, die andere Kinder heute schon kurz nach der Geburt mitbringen. In einigen Checklisten wird für die Erstausstattung Gr. 62/68 empfohlen. Das trägt unser Sohn jetzt mit neun Monaten sogar immer noch, wo andere gleichaltrige Kinder in der Krabbelgruppe schon aus der Größe 74/80 rausgewachsen sind.

Die kurze Formulierung (3 P.) des Arztbriefes bedeutet eben auch, dass unser Sohn auf der 3. Perzentile liegt. Er brauchte lange Größe 50/56. Sogar einen Strampler in Größe 48 bekamen wir zur Geburt geschenkt. Das verbindet unser Frühchen mit anderen Frühchen, für die Größe 48 oftmals noch viel zu groß ist. Auch für diese Frühgeburten gilt: Die meisten gleichaltrigen Kinder werden zumindest in den ersten Lebensmonaten größer und schwerer sein als sie selbst. P3 bedeutet nur 3 von 100 Kindern sind statisch gleich groß oder gar noch kleiner/leichter als sie selbst. 97 werden größer sein und dies sieht man auch auf dem Spielplatz.

Es wäre schön, wenn man Eltern darüber informieren und diese Diagnosen nicht einfach nur niederschreiben würde. Nicht nur ein unscheinbares Kreuz in die Kurve am Ende des U-Heftes setzen würde. Bislang ist weder im Mutterpass noch im U-Heft des Kindes ein Feld für Frühgeburt vorgesehen. Solange dies so ist, wird man als Eltern leider gezwungen sein sich selbst viel Wissen anzulesen.

Auf meine Beschwerde antwortete die Geburtsklinik übrigens, dass die bei meiner Entlassung junge, unerfahrene, diensthabende Assistenzärztin, die Regelung nicht gekannt hätte und daher die Bescheinigung versäumt worden wäre. SGA-Kinder stellen somit unter den Frühgeburten noch eine besondere Personengruppe dar und besetzen eine Nische, die derzeit selbst bei Artikeln über Frühgeburten kaum näher betrachtet wird. Es wird meist nur zwischen sehr frühen und späten Frühgeburten unterschieden. Sehr empfehlen möchte ich an dieser Stelle aber den „Bundesverband Das frühgeborene Kind e.V.“ , wo ich seit der Geburt meines Sohnes selbst Mitglied bin.

Du bist ebenfalls Mama eines SGA-Kindes und möchtest dich mit der Autorin austauschen? Schreib uns gerne eine E-Mail an hello@momunity.com und wir vermitteln dir den Kontakt. 

Vanessa findet ihr im Übrigen auch als Ansprechpartnerin der Virtuellen Selbsthilfe Initiative „Reifgeborene SGA Kinder“ 

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