Elterngeld: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Hände mit Geldscheinen

ELTERNGELD: DIE WICHTIGSTEN INFOS AUF EINEN BLICK

Elterngeld ist ein komplexes Thema. Von der Antragstellung über die Berechnung bis hin zu Gesetzesgrundlagen gibt es einiges zu beachten. Vielleicht brütest du gerade über den vielen Anlagen oder dir steht die Beantragung noch bevor. Bitte verzweifle nicht, wir sind für dich da und sagen dir hier kurz und knapp, was du über Elterngeld wissen solltest.

Wer bekommt wie viel und wie wird es berechnet? Was ist ein Elterngeldrechner? Welche Fristen gilt es einzuhalten und wie stellst du den Antrag? Wir haben alle Antworten auf deine Fragen.

Selbstverständlich gehen wir auch auf die derzeitige Situation ein und erklären dir, welche Neuerungen es in Corona-Zeiten gibt. Lass uns starten.

INHALT

DIE BASICS

Wenn du ein Baby bekommst, bekommst du Elterngeld. Doch was genau ist das eigentlich? Kurz: Elterngeld ist die meist geschätzte Familienhilfe Deutschlands. Durch die Geburt deines Babys kannst du erst einmal nicht mehr arbeiten, doch natürlich hast du weiterhin Kosten zu tragen. Das Elterngeld soll diesen Verdienstausfall abfedern und somit eure wirtschaftliche Existenz als Familie sichern.

Die Unterstützung unterteilt sich in das Basiselterngeld (kurz: BE), ElterngeldPlus (kurz: E+) und den Partnerschaftsbonus (kurz: PB). Im folgenden Artikel werden wir dir alle drei Varianten genau erklären.

Der Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich immer, allerdings unterscheidet sich die Höhe des Auszahlungsbetrages. Bei der Berechnung des Elterngeldes gibt es einen Mindestsatz von 300 Euro und einen Höchstsatz von 1800 Euro pro Monat.

Als Studierende*r hast du selbstverständlich auch Anspruch auf Elterngeld. Dieser beträgt ebenfalls mindestens 300 Euro und darf dir nicht vom BAföG abgezogen werden, wenn du während deiner Elternzeit weiter studierst.

Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zur Berechnung des Steuersatzes genutzt wird. 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilt hier nochmals alle relevanten Informationen inklusive einem anschaulichen Erklärvideo.

 

Gute News für alle Frühchen-Mamas:

Ab Januar 2021 erhalten alle Eltern, deren Babies mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Licht der Welt erblicken, einen zusätzlichen Elterngeld-Monat.
Den sogenannten Frühchen-Monat.

 

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DER ANTRAG

Kommen wir nun zum Antrag auf Elterngeld. Auf den ersten Blick wirkt dieser sehr komplex und schreckt dich vielleicht ab. Aber ruhig Blut – wir verraten dir alle Kniffe, damit du ihn schnell und unkompliziert einreichen kannst.

 

Diese Unterlagen benötigst du für deinen Elterngeldantrag:

  • Dein vollständig ausgefülltes Elterngeldformular
  • Die Geburtsbescheinigung deines Babys
  • Eine Kopie deines Personalausweises
  • Einkommensnachweise: Angestellte benötigen eine Gehaltsabrechnung, den Steuerbescheid des vorigen Jahres und Selbstständige reichen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein
  • Die Bescheinigung deiner Krankenkasse über dein Mutterschaftsgeld
  • Deine Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung zu deiner gewährten Elternzeit

 

Vorab kannst du dich mittels einem digitalen Elterngeldrechner informieren, wie viel dir tatsächlich zusteht. Wir empfehlen dir den Elterngeld-Schnellrechner von Familien Wegweiser. Dieser Wert dient dir zur ersten Orientierung, dein tatsächlicher Anspruch kann hiervon etwas abweichen.

Sinnvoll ist für (verheiratete) Paare oft auch ein Steuerklassenwechsel, um mehr Elterngeld zu erhalten. Informiere dich hierzu bitte individuell bei einem Steuerprofi deines Vertrauens.

Damit du nach der Geburt deines kleinen Lieblings viel Zeit für eure Kennenlernzeit hast, empfehlen wir dir, den Antrag auf Elterngeld vor der Geburt komplett fertig zu haben. Beantragen kannst du dein Elterngeld aber erst nach der Geburt.

 

Achte auf den richtigen Antragszeitraum

Wenn du dein Elterngeld nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonates deines Babys beantragst, drohen dir finanzielle Einbußen.

Gehen wir davon aus, dass dein Baby am 12. Mai 2020
auf die Welt gekommen ist. Beantragst du nun
Elterngeld ab Mai 2020, wird dein Einkommen vom
12. Mai 2020 bis Ende Mai voll auf dein Elterngeld angerechnet. Beantrage dein Elterngeld also besser
ab dem 12. Mai 2020.

 

WIE WIRD DAS ELTERNGELD BERECHNET?

Als Berechnungsgrundlage für dein Elterngeld dient dein Gehalt der letzten 12 Monate.

Du erhältst mindestens 65 Prozent deines Bruttogehalts. Je geringer also dein Verdienst ist, desto höher ist dein prozentuales Elterngeld. Möglich sind hier 300 bis maximal 1800 Euro pro Monat.

Übrigens wird Elterngeld nicht zur Berechnung von Elterngeld einbezogen. Wenn also dein zweites Baby geboren wird, während du noch im Elterngeldbezug für dein erstes Kind bist, erfolgt die Berechnung deines Elterngeldes für Kind 2 auf der gleichen Grundlage wie von Kind 1.

Apropos Geschwister, wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle auch der sogenannte Geschwisterbonus. Dieser entspricht 10 Prozent des Elterngeldes, aber mindestens 75 Euro. Voraussetzung für die Gewährung des Geschwisterbonus ist, dass du ein Kind hast, das jünger ist als 3 Jahre oder zwei Kinder bis 6 Jahre.

Bist du eine Zwillings- oder Mehrlingsmama, hast du Anspruch auf Mehrlingszuschlag. Dieser liegt bei 300 Euro zusätzlich für das zweite und jedes weitere Kind.

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Folgende Zahlungen wirken sich auf die Höhe deines Elterngeld-Anspruches aus:

Provisionen 

Hast du während des Bemessungszeitraumes Provisionszahlungen erhalten, erhöhen diese deinen Elterngeldanspruch. Dies gilt, sofern dein Arbeitgeber diese Provisionen zusätzlich zu deinen monatlichen Gehaltszahlungen geleistet hat. Da Quartalszahlungen keine laufenden Bezüge sind, sind diese hiervon ausgenommen und erhöhen dein Elterngeld nicht.

Einmalzahlungen 

Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen nicht in die Berechnung deines Elterngeldes ein. Selbes gilt für Lohnersatzleistungen, also Krankengeld oder Arbeitslosengeld, sowie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

 

WELCHE MODELLE GIBT ES?

Aller guten Dinge sind bekanntlich drei. So auch beim Elterngeld. Unterschieden wird zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem sogenannten Partnerschaftsbonus. Was genau sich hinter diesen Begriffen verbirgt, verraten wir dir jetzt.

 

Wichtig:

Erzielst zu zusätzlich zum klassischen Elterngeld Erwerbseinkommen, schmälert das deinen Anspruch auf Elterngeld. Denn Elterngeld soll deinen Verdienstausfall während der Betreuung abfedern und wird nicht zusätzlich zum Einkommen bezahlt. Einen anrechnungsfreien Freibetrag gibt es nicht.

 

BASIS-ELTERNGELD - BE

Insgesamt stehen dir bis zu 14 Monate Elterngeld zu, die allerdings nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes genommen werden können.

Während des Bezuges des Basis-Elterngeldes hast du die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. 

Du kannst dir das Elterngeld mit deinem Partner oder deiner Partnerin aufteilen, hier gilt mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate pro Elternteil.

Als alleinerziehender Elternteil hast du ein Anrecht auf 14 Monate Elterngeldbezug.

ELTERNGELD+ - E+

Mit dieser Variante erhältst du 28 Monate Elterngeld, also monatlich 50 Prozent des errechneten Basiselterngeldes. Vor allem Teilzeitarbeitende profitieren von dieser Variante des Elterngeldes.

Diese Variante hatten im Jahre 2019 mindestens 33,1 Prozent aller Elterngeldbezieher gewählt. 

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PARTNERSCHAFTSBONUS

Diese Variante richtet sich an Eltern, die die Elternzeit gleichmäßig aufteilen möchten. Aufbauend auf dem ElterngeldPlus erhaltet ihr also 4 Monate zusätzlich Elterngeldzahlungen. Bedingung hierfür ist, dass jedes Elternteil pro Woche zwischen 25 und 30 Arbeitsstunden leistet.

Den Partnerschaftsbonus gibt es auch für getrennt Erziehende. Alleinerziehende bekommen den kompletten Partnerschaftsbonus.

 

Stichwort Corona:

Arbeitest du wegen der Corona-Pandemie im
Moment weniger oder sogar mehr, ändert dies nichts
an deinem Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Es zählt die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die
du in deinem Antrag gemacht hast. Folglich erhältst
du deinen Bonus wie bewilligt – auch wenn du mehr arbeiten musstest. Dies gilt auch für nicht systemrelevante Arbeitsverhältnisse.

 

ELTERNGELD UND KRANKEN- & RENTENVERSICHERUNG

Während des Bezuges von Elterngeld zahlst du keine Abgaben an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Du bleibst während deiner Elternzeit aber natürlich vollständig gesetzlich versichert.

Anders sieht es für freiwillig gesetzlich Versicherte aus. Hier musst du weiterhin Beiträge entrichten. Dies gilt nicht, wenn für euch die Voraussetzung einer Familienversicherung gelten. Liegen diese Voraussetzungen vor, bist du beitragsfrei über deinen Partner versichert. Wenn du privat krankenversichert bist, musst du weiterhin Beiträge bezahlen.

Keine Beiträge musst du für die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen, denn der Zeitraum des Elterngeldbezuges wird dir als Kindererziehungszeit angerechnet. Du brauchst hier also grundsätzlich keine Lücke bei der Rentenversicherung fürchten.

 

Wichtig:

Dies gilt nur, wenn überwiegend
du dein Kind erziehst. Erzieht ihr euer Kleines
gemeinsam, hast grundsätzlich du als Mutter den Anspruch auf Kindererziehungszeit. Wenn dein Partner die Rentenpunkte erhalten soll, wird eine übereinstimmende Erklärung bei eurer Rentenversicherung benötigt.

In Zukunft gilt dies rückwirkend nur noch für höchstens
2 Monate. Informiere dich hierzu am besten direkt auf
der Seite der
Deutschen Rentenversicherung.

 

ELTERNGELD UND CORONA

An Corona kamen wir leider in diesem Jahr alle nicht vorbei. Unser Privat-, Familien- und Arbeitsleben wurde ordentlich durcheinander gewirbelt. Glücklicherweise gibt es nun den sogenannten Corona-Zuschlag. Wir verraten dir, was sich dahinter verbirgt und welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf deinen Elterngeldanspruch hat.

Aktuell beziehen sich die Angaben auf den Bemessungszeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für Eltern aus systemrelevanten Berufen gilt ein Aufschub der Elternzeit bis zum Juli 2021, wenn sie ihre Elternzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht zwischen Anfang März und Ende Dezember diesen Jahres in Anspruch nehmen konnten.

Diese Verschiebung hat keinen Einfluss auf die Höhe deines Elterngeldes. Auch dein Anspruch und die Höhe deines Partnerschaftsbonus bleibt durch bei einer coronabedingten Änderung deiner Arbeitszeit gleich. 

Bist du aufgrund der Pandemie auf Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Kurzarbeitergeld angewiesen, schmälert dies nicht deinen Elterngeldanspruch.

Wenn du aufgrund von Corona einkommensschwache Monate zu verbuchen hast, werden diese aus der Berechnung deines Elterngeldes ausgenommen und werden übersprungen. Stattdessen zählt dein höheres Einkommen aus den vorigen Monaten.

Hier hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend einige Fallbeispiele und Antworten zur Corona-Pandemie im Bezug auf Änderungen beim Elterngeld zusammengetragen.

Zwei Frauen beim Ausfüllen eines Antrags

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